KRYSCHI UV-Geräte zur Desinfektion des Nutzwassers von Verdunstungskühlanlagen
Mit der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – 42. BImSchV) und der Richtlinie VDI 2047-2 liegen verbindliche Anforderungen für den hygienegerechten Betrieb derartiger Anlagen vor. Im Wesentlichen muss die mikrobielle Belastung beherrscht werden.
KRYSCHI UV-Geräte der Typenreihe FS-D, die als Tauchstrahler in die Wasserwannen oder –tassen von Verdunstungskühlanlagen gelegt werden, erreichen optimale mikrobiologische Ergebnisse ohne den unzulässigen kontinuierlichen Zusatz von Chemikalien (Bioziden). Dabei ist zu berücksichtigen, dass Verdunstungskühlanlagen offene Systeme sind und durch die Luft ein enormes Nährstoffangebot eingetragen wird.
Nur mit Hilfe unserer UV-selektiven Strahlungsmessung ist zusätzlich eine Kontrolle über die Wasserqualität vorhanden. Die ausgezeichnete Leistung wurde in unabhängigen Untersuchungen sowohl vom Hygiene-Institut des Ruhrgebietes als auch im Rahmen des Forschungsvorhabens "ProKlima" nachgewiesen.
Nach dem Einbau der UV-Geräte wird zur Desinfektion aller wasserberührten Flächen (Rohrleitungen, Packungen) eine erste Stoßdesinfektion mit einem Biozid vorgenommen. Durch den Einsatz der UV-Geräte wird eine deutlich verlängerte mikrobiologisch einwandfreie Standzeit erreicht. Weitere Stoßdosierungen können dann je nach Wasserbelastung erst nach einigen Wochen erforderlich sein. Dadurch wird die Anforderung der Biozid-Verordnung eingehalten, wonach der Einsatz von Bioziden zu minimieren und zu begründen ist.
Für die Auslegung benötigen wir lediglich die Baumaße der Wasserwanne/ -tasse (Breite x Tiefe x Füllhöhe) sowie das Gesamtvolumen an Nutzwasser.