KRYSCHI UV-Desinfektionsgeräte für Umlaufsprüfbefeuchter (Luftwäscher)
KRYSCHI UV-Desinfektionsgeräte der Typenreihe FS-D werden als Tauchstrahler in die Wannen der Luftwäscher gelegt und erreichen im Umlaufwasser diejenige mikrobiologische Qualität, die im technischen Regelwerk (VDI 6022) gefordert wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Luftwäscher ein bestimmungsgemäß offenes System darstellt und Außenluftbelastungen wie Straßenstaub und Allergene (Pollen) wirksam zurückgehalten werden. Dadurch wird ein enormes Nährstoffangebot in das Befeuchterwasser übertragen. Das Tauchstrahlersystem desinfiztiert auch die Innenwände der Wäscherwanne.
Mit Hilfe unserer UV-selektiven Strahlungsmessung ist zusätzlich eine Kontrolle über die Wasserqualität vorhanden. Die ausgezeichnete Leistung wurde in unabhängigen Untersuchungen sowohl vom Hygiene-Institut des Ruhrgebietes als auch im Rahmen des Forschungsvorhabens "ProKlima" nachgewiesen.
Entsprechend den Anforderungen der VDI-Richtlinie 6022 ist die Wirksamkeit durch Gutachten nachgewiesen worden. Wegen des chemiefreien Betriebes ist die nach VDI 6022 geforderte gesundheitliche Unbedenklichkeit gewährleistet.
KRYSCHI UV-Desinfektionsgeräte der Typenreihe FS-D werden als Tauchstrahler in die Wannen der Luftwäscher gelegt und erreichen im Umlaufwasser diejenige mikrobiologische Qualität, die im technischen Regelwerk (VDI 6022) gefordert wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Luftwäscher ein bestimmungsgemäß offenes System darstellt und Außenluftbelastungen wie Straßenstaub und Allergene (Pollen) wirksam zurückgehalten werden. Dadurch wird ein enormes Nährstoffangebot in das Befeuchterwasser übertragen. Das Tauchstrahlersystem desinfiztiert auch die Innenwände der Wäscherwanne.
Mit Hilfe unserer UV-selektiven Strahlungsmessung ist zusätzlich eine Kontrolle über die Wasserqualität vorhanden. Die ausgezeichnete Leistung wurde in unabhängigen Untersuchungen sowohl vom Hygiene-Institut des Ruhrgebietes als auch im Rahmen des Forschungsvorhabens "ProKlima" nachgewiesen.
Entsprechend den Anforderungen der VDI-Richtlinie 6022 ist die Wirksamkeit durch Gutachten nachgewiesen worden. Wegen des chemiefreien Betriebes ist die nach VDI 6022 geforderte gesundheitliche Unbedenklichkeit gewährleistet.