Bessere Kontrolle für Verdunstungskühlanlagen: Nach der 42. BImSchV sollen Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider besser überwacht werden. Die Verordnung stützt sich in weiten Teilen auf die Richtlinie VDI 2047 Blatt 2.

Am 19. Juli 2017 erschien die 42. BImSchV, die damit am 19. August 2017 in Kraft trat. Diese Verordnung regelt die Anforderungen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider. Dadurch wird der Schutz vor Legionellen-Ausbrüchen, wie in Ulm und Bremen, deutlich verbessert. Die neue Legionellenverordnung sieht eine Anzeigepflicht vor, die sowohl für neue als auch für bestehende Anlagen gilt. Umweltministerin Hendricks sagte dazu: „Bei Legionellenausbrüchen kommt es auf jede Stunde an. Je länger die Quelle gesucht werden muss, desto eher kann es zu Todesfällen kommen. Daher müssen sich jetzt alle Anlagen mit Legionellenrisiko registrieren lassen. Das kann Menschenleben retten". Der VDI arbeitet bereits an einer VDI-Richtlinie zum Ausbruchsmanagement.

Im Fall eines massenhaften Ausbruchs können lokale Behörden schneller und effektiver reagieren und mögliche Austragungsorte ausfindig machen. Bei Legionellenausbrüchen hat die Eindämmung der Epidemie Vorrang vor der Ursachensuche und vor Haftungsfragen. Daher müssen in einem solchen Fall alle Anlagen, die als Quelle in Frage kommen, möglichst schnell desinfiziert werden. Doch nur, wenn die Standorte aller Anlagen bekannt sind, können die Betreiber aufgefordert werden, sofort Biozide einzusetzen oder die Anlage stillzulegen. Die Verordnung sieht nicht vor, Anlagen automatisch stillzulegen. Im Einzelfall können die Behörden aber eine mindestens vorübergehende Betriebseinstellung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anordnen.

Schätzungen zufolge existieren in Deutschland ca. 60.000 Verdunstungskühlanlagen aller möglichen Größen. Sie werden in verschiedenen Branchen zur Kühlung eingesetzt, zum Beispiel in Kraftwerken, Lebensmittelbetrieben und Krankenhäusern, aber auch in Rechenzentren. Denn die Verdunstungskühlung mit Wasser ist preiswert und umweltfreundlich. Die Anlagen können jedoch legionellenhaltige Wasser Tröpfchen in die Umgebungsluft emittieren. Die gesundheitsschädlichen Wirkungen von Legionellen werden in der Richtlinie VDI 4250 Blatt 2 beschrieben.



 

Die 4. Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist am 08.01.2018 veröffentlicht worden. Mit dieser Änderung wird der Leistungsumfang einer Gefährdungsanalyse, die im Fall der Überschreitung des technischen Maßnahmewertes von 100 Legionellen spp pro 100 ml zu erstellen ist, rechtlich verbindlich eingeführt (§3 Nummer13 TrinkwV) und verlangt praktisch ein Gutachten über den Zustand der Trinkwasser-Installation. Diese Leistung führen  wir als erfahrener Sachverständiger (Rainer Kryschi) bereits seit über 25 Jahren durch.. 

Eine weitere wesentliche Änderung der TrinkwV betrifft den Vollzug der Trinkwasserverordnung: Ein zugelassenes Labor muss Grenzwert-Überschreitungen unverzüglich auch an die zuständige Überwachungsbehörde senden.

 

 

 

Rainer Kryschi hat die Hermann-Rietschel-Ehrenmedaille des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) für seinen Einsatz bei der Erstellung der technischen Regeln zur Hygiene in der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) erhalten.

Diese Ehrenmedaille ist die höchste Auszeichnung der VDI-Gesellschaft TGA und wird seit 1991 vergeben. Dipl.-Ing. Dipl.- Chem. Rainer Kryschi studierte in Aachen und Düsseldorf Verfahrenstechnik und Chemie. Bis heute befasst er sich beruflich mit verfahrenstechnischen Lösungen für die hygieneorientierte Behandlung von Wasser, Abwasser und Luft. An der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen ist er seit vielen Jahrzehnten als Dozent in der Aus- und Fortbildung im Bereich Gesundheitsschutz tätig. Die Akademie freut sich mit dem Preisträger über diese besondere Ehrung und beglückwünscht ihn aufs herzlichste.

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